Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone

Leika: 99108011000000

Informationen / Kurztext

Für das Beladen und Entladen beim Umzug können Privatpersonen oder Unternehmen für das Umzugsfahrzeug eine Halteverbotszone bei der Ordnungsbehörde beantragen. Die Halteverbotsschilder müssen spätestens 72 Stunden vor deren Wirksamkeit aufgestellt werden und den Vorgaben der StVO entsprechend (keine selbst gemalten Schilder oder Absperrungen mit Flatterband o.ä.). Ohne eine solche Genehmigung der Ordnungsbehörde dürfen keine Parkplätze reserviert werden.

Einfache Sprache

Parkplatz für einen Umzug freihalten.

Volltext

Es besteht die Möglichkeit, eine Haltverbotsstrecke für das Umzugsfahrzeug bei der Ordnungsbehörde zu beantragen, damit vor dem alten und/oder neuen Wohnsitz ein Abstellort für das Fahrzeug sichergestellt bzw. das Be- und Entladen des Fahrzeuges bequemer möglich ist. Auch wenn der Einsatz eines Lastenaufzuges o.ä. geplant ist, ist zusätzlich ein Sondernutzungsantrag zu stellen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin bekommt das Recht eingeräumt, an einer gewünschten Stelle eine Haltverbotsbeschilderung aufzustellen. Aus rechtlichen Gründen muss diese Beschilderung 72 Stunden vor der Wirksamkeit aufgebaut werden. Die Beschilderung muss den Vorgaben der StVO (Zeichen StVO 283) entsprechen, darf also nicht aus Flatterband und/oder selbst gestalteten Schildern bestehen, und muss ein Zusatzschild mit der Dauer der Wirksamkeit aufweisen. Für die Beschilderung ist der Genehmigungsnehmer selbst verantwortlich. Die Stadt Hilden stellt keine Schilder zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos per Mail, Fax oder Post gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • zustellfähige Anschrift des Antragsteller, Tel.Nr. für Rückfragen;
  • Größe/Art und Kennzeichen (sofern bekannt) des Umzugsfahrzeuges;
  • benötigter Platzbedarf und Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. 3 Parkbuchten vor Musterstr. Nr. 99);
  • Datum und zeitlicher Rahmen des Umzuges;
  • Angaben zu einem möglichen weiteren Platzbedarf (z.B. für einen Lastenaufzug).

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn verkehrliche oder ordnungsbehördliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Reservierung öffentlicher Flächen für die eigenen Zwecke ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Kosten

Für jede beantragte Örtlichkeit 30,00 € pro Tag.  Die Genehmigung ist nur für maximal 3 zusammenhängende Tage möglich.

Verfahrensablauf

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen nach Antragstellung die Genehmigung zum Aufstellen der Haltverbotsschilder. Die Genehmigung enthält Auflagen, welche die Art der Schilder, die Aufstellung der Beschilderung und die Sicherung der Arbeitsstelle betreffen. Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die (selbst beschafften) Verkehrszeichen aufstellen.

Bearbeitungsdauer

ca. 5-7 Arbeitstage

Fristen

Antragstellung mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungszeitraum. 

Hinweise Besonderheiten

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Rechtsgrundlage

§§ 45, 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

Gesetze

StVO