Personalausweis

Personalausweis

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Informationen / Kurztext

  • Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
  • Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
  • Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Ausnahme:
    Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
  • Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
    Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
  • Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.

Einfache Sprache

Jede Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Dies muss persönlich erfolgen. In Hilden ist das Bürgerbüro zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
  • biometrietaugliches Passfoto

Voraussetzungen

  • Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind. 
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Hauptwohnsitzgemeinde hat der Ausstellung des Ausweises durch eine nicht-zuständige Behörde zuzustimmen. 

Kosten

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis 
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde 
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland, sowie bei Ausstellung durch Inlandsbehörden für im Ausland lebende Deutsche
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
  • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Im Hildener Bürgerbüro können Sie Onlinetermine vereinbaren, für die Abholung des Personalausweises benötigen Sie in der Regel keinen Termin.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können.

Fristen

  • Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 
  • Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Hinweise Besonderheiten

der Personalausweis kann nur in persönlicher Vorsprache beantragt werden.

Gesetze

PAuswG