Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Leika: 77000000008265

Informationen / Kurztext

Übernahme von Beiträgen der Unfallversicherung als oder für Pflegepersonen.

Einfache Sprache

Unfallversicherung Pflegeperson

Volltext

Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Er umfasst die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen. Die laufenden Leistungen umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Pflegeperson. Sie sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden, soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind.

Voraussetzungen
  • Pflegeerlaubnis, Kinder- und Jugendhilfe gemäß
  • Pflegeperson im Rahmen der Jugendhilfe gemäß §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 SGB VIII
Verfahrensablauf

Es ist ein persölicher Termin erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 39 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Gesetze

SGB VIII