Leika: 99012002000000
Soll ein Gebäude in Wohnungs- und
Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung,
dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder
Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in
sich abgeschlossen sind.
Eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt für den Verkauf oder die
Übertragung (z.B. auch Ihre Kinder) einzelner oder mehrerer Wohnungen eines
Mehrfamilienhauses oder um ein Dauerwohnrecht einzuräumen.
Ein Antrag, der zurzeit nicht online gestellt werden kann, ist erforderlich.
Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienen-den Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der
Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in
Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer
Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.
Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn
Sie: eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln
verkaufen wollen oder eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten.
Auch für die Einräumung eines Dauerwohnrechtes zugunsten z.B. Ihrer Eltern ist
eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Sie müssen dafür einen Antrag stellen, der zurzeit nicht online
eingereicht werden kann.
Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das
Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die
zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller
oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene
Einheiten des Wohnhauses bilden.
Die Pläne (Aufteilungspläne) dürfen das Format DINA 3 nicht übersteigen.
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören (z.B. Keller, Abstellraum).
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt:
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einer Architektin/einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit dem Antragsformular vor. Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich.
In der Regel einen Monat nach Vollständigkeit des Antrages.
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wohnungseigentumsgesetz - WEG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden