Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Leika: 99012002000000

Informationen / Kurztext

Soll ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen sind.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt für den Verkauf oder die Übertragung (z.B. auch Ihre Kinder) einzelner oder mehrerer Wohnungen eines Mehrfamilienhauses oder um ein Dauerwohnrecht einzuräumen.

Ein Antrag, der zurzeit nicht online gestellt werden kann, ist erforderlich.

Einfache Sprache

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienen-den Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen abgeschlossen ist oder
  • zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Volltext

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. 
Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie: eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen oder eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten. Auch für die Einräumung eines Dauerwohnrechtes zugunsten z.B. Ihrer Eltern ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Sie müssen dafür einen Antrag stellen, der zurzeit nicht online eingereicht werden kann.

Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

Erforderliche Unterlagen
  1. Antragsformular mit Bestätigung, dass der in den Aufteilungsplänen dargestellte bauliche Zustand, den tatsächlichen Baubestand entspricht.
  2. Folgende Pläne (Bauzeichnungen genannt) müssen dem Antrag in mindestens 2-facher Ausfertigung beiliegen:
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Maßstab 1:1000 bzw. bei Neubauten Lageplan im Maßstab min. 1:1000 mit Kennzeichnung des betroffenen Grundstückes
    • alle Grundrisse (auch Dachräume und Spitzböden) von allen Gebäuden des Grundstücks, auch Garagen oder Nebengebäude
    • alle Ansichten und Schnitte.

    Die Pläne (Aufteilungspläne) dürfen das Format DINA 3 nicht übersteigen.

Voraussetzungen

Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören (z.B. Keller, Abstellraum).

Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt:

  • Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVwGebO)
  • Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVwGebO)

Verfahrensablauf

Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einer Architektin/einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit dem Antragsformular vor. Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

In der Regel einen Monat nach Vollständigkeit des Antrages.

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Gesetze

Wohnungseigentumsgesetz - WEG