Realgewerbeberechtigung

Realgewerbeberechtigung

Leika: 99025003000000

Informationen / Kurztext

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Einfache Sprache

Nur auf bestimmten Grundstücken dürfen Gewerbe ausgeübt werden.

Formulare

formloser schriftlicher Antrag

Gesetze

GastG