Reisepass

Reisepass

Leika: 99085001000000

Informationen / Kurztext

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

In vielen Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Einfache Sprache

Reisedokument für Reisen außerhalb der EU.

Volltext

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), soweit noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde die Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung eines Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • alter Kinderreisepass falls vorhanden

Kosten

  • Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): EUR 70,00 als Expressbestellung zzgl. EUR 32,00
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): EUR 37,50 als Expressbestellung zzgl. EUR 32,00
  • vorläufiger Reisepass (Gültigkeit Dauer der Reise, maximal 1 Jahr): EUR 26,00

Bearbeitungsdauer
  • Die Produktionsdauer des Reisepasses liegt bei bis zu 6-8 Wochen.
  • Bei einer Expressbestellung liegt die Produktionszeit bei ca. 4 Tagen (ohne Wochenende, Feiertage)
  • Die Produktionszeit liegt bei der Bundesdruckerei und kann durch die Stadt Hilden nicht beeinflusst werden
  • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Hinweise Besonderheiten

  • Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
  • Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Gesetze

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