Informationen / Kurztext
Anzeige einer Versteigerung nach § 34b Gewerbeordnung. Die Versteigerung kann nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden.
Einfache Sprache
Eine Versteigerung muss angezeigt werden. Der Veranstalter benötigt eine Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss enthalten:
- Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung
- Bezeichnung der Warengattung
- Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt.
- Angabe des Ortes an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet.
- Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.
Kosten
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr zwischen 300,00 Euro und 600,00 Euro erhoben.
Formulare