Anzeige einer Versteigerung

Anzeige einer Versteigerung

Leika: 99050057000000

Informationen / Kurztext

Anzeige einer Versteigerung nach § 34b Gewerbeordnung. Die Versteigerung kann nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden.

Einfache Sprache

Eine Versteigerung muss angezeigt werden. Der Veranstalter benötigt eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss enthalten:

  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung
  • Bezeichnung der Warengattung
  • Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt.
  • Angabe des Ortes an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet.
  • Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.

Kosten

Für die Erlaubnis wird eine Gebühr zwischen 300,00 Euro und 600,00 Euro erhoben.

Formulare

formlos

Gesetze

VerstV