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Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielseitig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. Kabelbrücke zur Baustromversorgung).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wenn die Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll, benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Beispiele für eine solche Sondernutzung sind:
Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen. In der Regel müssen aber folgende Angaben in jedem Antrag gemacht werden:
Zur Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen bitte das aufgeführte Formular verwenden.
Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Richten sich nach dem Gebührentarif zu § 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden.
Beispiele:
Zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr wird pro Erlaubnis noch eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Erlaubnis nach Aufwand erhoben (50,00 € bis 150,00 €).
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
5-7 Werktage
Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung
§ 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden
StrWG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden