Sorgeerklärung

Sorgeerklärung

Leika: 99013005000000

Informationen / Kurztext

Wenn die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Eine Urkundsperson der Stadt Hilden ist befugt, die Sorgeerklärung, durch die Mutter und Vater die gemeinsame Sorge ausüben möchten zu beurkunden. Wenn die Eltern des Kindes nach dessen Geburt heiraten, wird automatisch ab Tag der Eheschließung ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt.

Einfache Sprache

Sollten Sie als werdende Eltern nicht verheiratet sein, können Sie beim Jugendamt erklären, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Diese Erklärung ist die Sorgeerklärung.

Wenn Sie verheiratet sind, üben Sie automatisch das Sorgerecht gemeinsam aus.

Erforderliche Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Vater und Mutter des Kindes sind nicht verheiratet, es liegen keine Gründe vor, die einer gemeinsamen Sorge im Wege stehen. Beide Elternteile sind geschäftsfähig.

Verfahrensablauf

persönlicher Termin erforderlich (Mutter und Vater)

Gesetze

BGB