Leika: 99025004000000
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Die Fenster und Türen der Gaststätte sind ab 22.00 Uhr (Eintritt der Nachtruhe) vollständig geschlossen zu halten.
Wenn Sie in einer Gaststätte Änderungen an Ihrer Sperrzeit wünschen, können Sie einen formlosen Antrag stellen.
Gaststätten müssen in der Sperrzeit von 05:00 bis 06:00 Uhr schließen. Es gilt jedoch die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
keine
Änderungsantrag: 25 bis 250 Euro
formloser Antrag
GastG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden