Leika: 99050028000000
Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig.
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.
Die Beantragung einer Spielhalle wird in einem umfangreichen Verfahren geprüft.
Bis zu 5.000 € pro Spielhalle
Durch das umfangreiche Prüfverfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten gerechnet werden.
formloser Antrag
§ 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
§§ 16 ff Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW)
GewO
GlüStV
AG GlüStV
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden