Spielhallen

Spielhallen

Leika: 99050028000000

Informationen / Kurztext

Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig.

Einfache Sprache

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Baurechtliche Zustimmung
  • gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Voraussetzungen

Die Beantragung einer Spielhalle wird in einem umfangreichen Verfahren geprüft.

Kosten

Bis zu 5.000 € pro Spielhalle

Bearbeitungsdauer

Durch das umfangreiche Prüfverfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten gerechnet werden.

Formulare

formloser Antrag

Rechtsgrundlage

§ 33i Gewerbeordnung (GewO)

§ 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

§§ 16 ff Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW)

Gesetze

GewO

GlüStV

AG GlüStV