Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

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Informationen / Kurztext

Wenn Sie über eine Mitteilung am Fahrzeug darüber informiert werden, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, welche Ordnungswidrigkeit Sie begangen haben und wie Sie das Verwarngeldangebot annehmen können. darüber hinaus erhalten Sie nach ca. 14 Tagen eine förmliche schriftliche Anhörung mit den Zugangsdaten zur Online-Anhörung. Hier können Sie sich zum Tatvorwurf online äußern oder das geforderte Verwarngeld bezahlen und damit das Verfahren beenden.

Sollten Sie sich weder äußern, noch das Verwarngeld bezahlen, muss ein Bußgeldverfahren mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen eingeleitet werden.

Einfache Sprache

Falls Sie eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr (Parkverstoß) begehen, werden Sie durch eine Verwarnung an Ihrem Fahrzeug darüber informiert. Falls diese unlesbar ist oder vom Fahrzeug entfernt wird, erhalten Sie ca. 14 Tage später eine förmliche schriftliche Anhörung. Nun können Sie entweder das Verwarngeld bezahlen oder sich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens oder unter Verwendung der Online- Anhörung zum Tatvorwurf äußern.

Falls Sie weder das Verwarngeld bezahlen, noch sich zum Tatvorwurf äußern, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der zusätzliche Gebühren und Auslagen festsetzt.

Volltext

Ruhender Verkehr 

Wenn Sie an Ihrem Auto einen Hinweiszettel vorgefunden haben - umgangssprachlich auch als Knöllchen bezeichnet - wurde gegen Sie eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgestellt, weil Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet haben. Diese Verwarnung mit Verwarngeldangebot ist der Beginn eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens, welches das Ordnungsamt der Stadt Hilden gegen den Halter des Fahrzeuges eingeleitet hat.

Ablauf des Verfahrens

Das Verwarngeld beträgt zwischen 10,- und 35,- Euro. Es gibt für die Verkehrsaufseherinnen bei der Höhe des Verwarnungsgeldes keinen Handlungsspielraum, da dieser in dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) festgelegt ist. Diese geringfügige Ordnungswidrigkeit wird in Flensburg nicht registriert. Ziel dieser Verwarnung ist es, die Angelegenheit auf eine schnelle und einfache Art abzuschließen, ohne ein förmliches und entsprechend aufwendiges Bußgeldverfahren einleiten zu müssen.

Wenn Sie sich mit dem Verwarngeld einverstanden erklären, haben Sie eine Woche Zeit das Verwarngeld per Banküberweisung zu zahlen. Bei einer Banküberweisung geben Sie bitte als Verwendungszweck sowohl das angegebene Kassenzeichen als auch das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung sicherstellen zu können. Falls Sie mit dieser Verwarnung nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte zunächst von telefonischen Rückfragen bzw. schriftlichen Stellungsnahmen am gleichen Tag ab. Sofern das Verwarngeld nicht wirksam wird, weil es entweder verspätet oder gar nicht eingezahlt wurde, erhalten Sie dann ein Schreiben in dem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Auf dem Ihnen zugehenden Anhörungsbogen können Sie sich dann schriftlich zu der Sache äußern.

Wenn Sie das Verwarngeld nicht innerhalb der Frist begleichen und keine begründeten Einwände einlegen können, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden neben der Geldbuße zusätzlich noch eine Gebühr in Höhe von  25,00 Euro und Auslagen in Form von Zustellungsgebühren in Höhe von 3,50 Euro erhoben. Sie haben die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In diesen Fällen wird das Verfahren dann an das Amtsgericht Langenfeld abgegeben.

Erforderliche Unterlagen

Alle Informationen erhalten Sie durch die Verwarnung am Fahrzeug oder die schriftliche Anhörung.

Voraussetzungen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Kosten

Verwarngeld in entsprechender Höhe

Formulare

Formular wird mit Verwarnung versandt.

Gesetze

BKatV, StVG, STVG