Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Leika: 99012014000000

Informationen / Kurztext

  • Nach Einreichung eines Bauantrages können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück wie beispielsweise dem Aushub der Baugrube, Fundamentgräben und Gräben für die Entwässerungsanlagen, Einbringen der Fundamente und der Kellersohle, Verlegen der Entwässerungsleitungen und Herstellen des Kellergeschosses ohne Decke beginnen können.
  • Voraussetzung ist, dass bereits geprüft werden konnte, ob das Bauvorhaben insgesamt genehmigungsfähig ist.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden

Einfache Sprache

  • Für einen bereits eingereichten Bauantrag können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück beginnen können.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des entsprechenden Teils begonnen werden

Volltext

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und konnte dessen grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bereits festgestellt werden, so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.
Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen, sofern alle Auflagen der Teilbaugenehmigung erfüllt wurden und die ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang eingereicht wurden.

Erforderliche Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung.

Voraussetzungen

Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

Kosten
Verfahrensablauf

Ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem der Genehmigungsumfang hervorgeht, muss eingereicht werden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens gegeben ist. Wenn dies zutrifft, wird die Teilbaugenehmigung erteilt.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Fristen

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Formulare

Keine