Teilnahme an einer Veranstaltung

Teilnahme an einer Veranstaltung

Leika: 99050073000000

Informationen / Kurztext

Jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Der Veranstalter kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandelt werden.

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.

Einfache Sprache

Jeder darf Veranstaltungen und Märkte besuchen. Gewerbetreibende, die das Sortiment des ausgeschriebenen Marktes anbieten, dürfen nach Vorgabe des Veranstalters teilnehmen.

Gesetze

GewO