Unterhaltsansprüche aus dem Ausland

Unterhaltsansprüche aus dem Ausland

Leika: 99072004000000

Informationen / Kurztext

Unterhalt Durchsetzung Unterhalt Festsetzung Unterhalt Pflichtiger lebt im Ausland

Einfache Sprache

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland

Volltext

Das Auslandsunterhaltsgesetz findet Anwendung, sofern ein im Ausland lebender Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt. Ziel des Auslandsunterhaltsgesetzes ist es, die Verfolgung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern, wenn völkerrechtliche Verträge bzw. internationale Übereinkommen nicht bestehen, aber mit dem betreffenden Staat die Gegenseitigkeit erklärt wurde. Derzeit ist die Gegenseitigkeit mit 48 amerikanischen Bundesstaaten, 11 kanadischen Provinzen und Territorien und der Republik Südafrika vereinbart. Grundsätzlich besteht nach dem Auslandsunterhaltsgesetz die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche aus Verwandtschaft und aus der Ehe geltend zu machen. Dies beschränkt sich allerdings in der Praxis im Verhältnis zu den meisten Staaten der USA und den meisten Provinzen und Territorien Kanadas hauptsächlich auf die Geltendmachung von Kindesunterhalt. Verschiedentlich ist es möglich gleichzeitig mit dem Kindesunterhalt auch Ehegattenunterhalt geltend zu machen. 

Erforderliche Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland

Gesetze

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