Veranstaltung Festsetzung

Veranstaltung Festsetzung

Leika: 99050032002000

Informationen / Kurztext

Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.

Einfache Sprache

Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie Jahrmärkte, Spezialmärkte oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Trödelmärkte oder Volksfeste organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Volltext

Volksfeste (§ 60 b GewO)
Volksfeste sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr lange Tradition besitzen. Im Unterschied zu Stadtfesten und anderen Großveranstaltungen wird das Erscheinungsbild eines Volksfestes von den zum Teil riesigen Fahrgeschäften geprägt. Sie werden, wie auch die vielen anderen Attraktionen – von der Würstchenbude über die Festzelte – von den Schaustellern betrieben.
Beispiele für Volksfeste in Hilden sind z.B. die Schützenfeste oder das Itterfest.

Spezialmärkte (§ 68 Abs. 1 GewO)
Spezialmärkte sind dadurch gekennzeichnet, dass nur ganz bestimmte Waren feilgeboten werden. Zulässig sind z. B. Warenkategorien wie Möbel, Münzen, Töpferwaren, Kleinvieh oder Einrichtungsgegenstände. Auf den Spezialmärkten dürfen auch unterhaltende Tätigkeiten, wie z. B. Ritterspiele, angeboten werden.
Beispiele für Spezialmärkte in Hilden sind z.B. der Antik- und Trödelmarkt, der Büchermarkt, der Fabry-Markt, der Modelspielzeugmarkt, der 2nd Hand § Lifestyle Markt, der Weihnachtsmarkt oder auch das Winterdorf.

Jahrmärkte (§ 68 abs. 2 GewO)
Das Wort „Jahrmarkt“ drückt aus, dass sie meist lediglich einmal im Jahr stattfinden. Jahrmärkte werden deshalb oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines im Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz-, Pferde- oder Weinmärkte. Jahrmärkte hingegen sind ebenfalls Spezialmärkte, unterscheiden sich jedoch durch das breitere Warenangebot. Jahrmärkte sind z. B. Weihnachtsmärkte, Oktoberfeste und Mittelalterveranstaltungen.
Beispiele für Jahrmärkte in Hilden sind z.B. die Trödelmärkte.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Kosten

Volksfeste:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Spezialmärkte:

  • 500,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Jahrmärkte:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Fristen

Der vollständige Antrag muss vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen.

Formulare

  • Antrag Volksfest
  • Antrag Spezialmarkt
  • Antrag Jahrmarkt

Gesetze

GewO