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Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:
Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie Jahrmärkte, Spezialmärkte oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Trödelmärkte oder Volksfeste organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) beantragen.
Volksfeste (§ 60 b GewO)
Volksfeste
sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr
lange Tradition besitzen. Im Unterschied zu Stadtfesten und anderen Großveranstaltungen
wird das Erscheinungsbild eines Volksfestes von den zum Teil riesigen
Fahrgeschäften geprägt. Sie werden, wie auch die vielen anderen Attraktionen –
von der Würstchenbude über die Festzelte – von den Schaustellern betrieben.
Beispiele für Volksfeste in
Hilden sind z.B. die Schützenfeste oder das Itterfest.
Spezialmärkte (§ 68 Abs. 1 GewO)
Spezialmärkte sind dadurch gekennzeichnet, dass nur ganz bestimmte Waren feilgeboten werden. Zulässig sind z. B. Warenkategorien wie Möbel, Münzen, Töpferwaren, Kleinvieh oder Einrichtungsgegenstände. Auf den Spezialmärkten dürfen auch unterhaltende Tätigkeiten, wie z. B. Ritterspiele, angeboten werden.
Beispiele für Spezialmärkte in Hilden sind z.B. der Antik- und Trödelmarkt, der Büchermarkt, der Fabry-Markt, der Modelspielzeugmarkt, der 2nd Hand § Lifestyle Markt, der Weihnachtsmarkt oder auch das Winterdorf.
Jahrmärkte (§ 68 abs. 2 GewO)
Das Wort „Jahrmarkt“ drückt aus, dass sie meist lediglich einmal im Jahr stattfinden. Jahrmärkte werden deshalb oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines im Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz-, Pferde- oder Weinmärkte. Jahrmärkte hingegen sind ebenfalls Spezialmärkte, unterscheiden sich jedoch durch das breitere Warenangebot. Jahrmärkte sind z. B. Weihnachtsmärkte, Oktoberfeste und Mittelalterveranstaltungen.
Beispiele für Jahrmärkte in Hilden sind z.B. die Trödelmärkte.
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Volksfeste:
Spezialmärkte:
Jahrmärkte:
Der vollständige Antrag muss vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen.
GewO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden