Leika: 99062002000000
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne der Stadt Hilden verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der Stadt beantragen.
Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden, daher benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie das Wappen der Stadt Hilden verwenden wollen.
Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden. Allerdings dürfen das Wappen und die Fahnen der Stadt Hilden durch eine Genehmigung der Stadt auch von Dritten verwendet werden.
Die Genehmigung zur Verwendung der Wappen oder Fahnen der Stadt Hilden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen.
Bei der Erteilung der Genehmigung für die Verwendung des Wappens im kunstgewerblichen Bereich wird großzügig verfahren. Die Fraktionen im Rat der Stadt Hilden und die Parteien, aus denen sich die Ratsfraktionen bilden, dürfen das Stadtwappen unter Beachtung der „Richtlinien für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden“ führen.
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens beim Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden, Am Rathaus 1 in 40721 Hilden oder per Mail beim Bürgermeisterbüro .
Sollten keine Gründe gegen die Verwendung sprechen, erhalten Sie vom Bürgermeisterbüro die Genehmigung.
Die Genehmigung muss vor der Verwendung des Wappens oder der Fahne beantragt werden.
Die Stadt Hilden regelt die Nutzung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch die „Richtlinie für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden.“
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden