Leika: 99030008000000
Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Stimmen) beträgt.
Ausnahme: Ein Gesetz, mit dem die Landesverfassung geändert werden soll, ist angenommen, wenn sich mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten an dem Volksentscheid beteiligen und mindestens zwei Drittel der Abstimmenden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid. In diesem Fall kann das Volk das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen.
Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (hier).
keine
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden