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Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein muss beantragt werden.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder möchten jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum ihre Stimme abgeben.
In diesem Fall können Sie einen Wahlschein beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Bei einem postalischen Versand durch die Stadt erhalten Sie neben dem Wahlschein die Unterlagen für eine Briefwahl.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.
Die Rücksendung der Wahlunterlagen durch den Wählenden (roter Umschlag) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden