Wahlschein

Wahlschein

Leika: 99128009000000

Informationen / Kurztext
  • Ein Wahlschein kann beantragt werden; danach werden Briefwahlunterlagen per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
Einfache Sprache

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein muss beantragt werden.

Volltext

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder möchten jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum ihre Stimme abgeben.
In diesem Fall können Sie einen Wahlschein beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Bei einem postalischen Versand durch die Stadt erhalten Sie neben dem  Wahlschein die Unterlagen für eine Briefwahl.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Erforderliche Unterlagen
  • Wahlbenachrichtigung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, der Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

Weiterführende Informationen
Hinweise Besonderheiten

Die Rücksendung der Wahlunterlagen durch den Wählenden (roter Umschlag) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.