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Wenn Sie eine Sozialwohnung suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Es gibt günstige Mietwohnungen. Diese Mietwohnungen werden mit Geld vom Staat unterstützt. Dadurch ist die Miete nicht so teuer. Wenn
Sie eine solche Wohnung mieten wollen brauchen Sie dafür eine Bescheinigung.
Diese
Bescheinigung heißt: Wohnberechtigungsschein
Kurz heißt er: WBS
Ob Sie einen WBS bekommen, hängt davon ab, wie viel Geld Sie verdienen.
Allgemeine Informationen
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Hilden gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen.
Einkommensgrenzen
Die für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2022 geltenden Einkommensgrenzen finden Sie unter:
Einkommensgrenzen Wohnberechtigungsschein
Die Wohnung sollte so groß sein, dass alle Haushaltsangehörigen angemessen darin leben können, das heißt, sie sollte nicht zu klein sein, darf eine bestimmte Größe jedoch auch nicht überschreiten. Konkret sind – je nach Personenzahl – folgende Wohnungsgrößen vorgesehen.
Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen unabhängig vom Förderjahrgang, um bis zu 5 m² überschritten werden. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, muss der im WBS angegebenen maximalen Wohnungsgröße entsprechen.
Im Einzelfall können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse berücksichtigt werden, insbesondere bei Rollstuhlfahrern, Blinden und allein Erziehenden (mit Kindern ab 6 Jahren). Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis (z.B. Senioren) vorbehalten.
Im Wohnberechtigungsschein (WBS) werden die Zahl der Personen, die Wohnfläche und die Zahl der Wohnräume angegeben. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr, d.h. Sie müssen innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieter/in übergeben werden. Mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins können Sie sich zusätzlich in eine Liste zur Wohnraumvermittlung aufnehmen lassen.
Je nachdem welches Einkommen erzielt wird sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:
Sie bekommen einen Wohnberechtigungsschein, wenn
Die Bearbeitungsgebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 20,00 €. Für einen bestimmten Personenkreis (z.B. Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII) ist der Wohnberechtigungsschein gebührenfrei.
Für die Ausstellung Ihres WBS ist sowohl Ihr aktueller Wohnort, als auch die Stelle Ihres geplanten Wohnortes zuständig. Beabsichtigen Sie außerhalb von NRW Ihren Wohnsitz zu begründen ist der Antrag an Ihrem zukünftigen Wohnort zu stellen.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
WFNG NRW, WNB, EEE, AVerwGebO NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden