Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leika: 99115005070001

Informationen / Kurztext

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Einfache Sprache

Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Persönlich:

  1. Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  2. Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  3. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  1. Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  2. Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  3. Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Formulare

keine

Gesetze

BMG