Leika: 99115005070000
Abmeldung einer Wohnung bei z.B. Wegzug ins Ausland.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung oder die Abmeldung wegen Obdachlosigkeit. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
keine
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
BMG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden