Wohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Leika: 99115005070000

Informationen / Kurztext

Abmeldung einer Wohnung bei z.B. Wegzug ins Ausland.

Einfache Sprache

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung oder die Abmeldung wegen Obdachlosigkeit. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Meldeschein bei Wegzug ins Ausland

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Kosten

keine

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Gesetze

BMG