Wohnsitz Änderung

Wohnsitz Änderung

Leika: 99115005011000

Informationen / Kurztext

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Einfache Sprache

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen.

Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn die meldepflichtige Person das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen und Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Kosten

Keine

Fristen

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Hinweise Besonderheiten

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

Gesetze

BMG