Leika: 99115005104000
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung demjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist:
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben (nicht erforderlich bei elektronisch geführten Melderegister und wenn die meldepflichtige Person persönlich erscheint).
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
keine
Keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wohnsitzanmeldung online
Seit Oktober 2024 können Sie Ihren Wohnsitz in Hilden bequem online an- oder ummelden. Der gesamte Prozess erfolgt digital: Sie geben Ihre Daten ein, laden die notwendigen Dokumente hoch, und Ihr Antrag wird direkt im Bürgerbüro bearbeitet. Alles, was Sie benötigen, sind ein Ausweis mit Onlinefunktion und Ihr PIN-Brief. Nach erfolgreicher Prüfung steht Ihnen eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download bereit, und der Adressaufkleber wird Ihnen per Post zugeschickt. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten.
Den Online-Dienst und weitere Informationen finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de
BMG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden