Leika: 99089072000000
Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.
Wenn Sie z.B. Strafzettel nicht in einer Summe bezahlen können, können Sie unter bestimmten Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren.
Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.
formloser schriftlicher Antrag
OWiG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden