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Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen. Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen: Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarschule Förderschule. Bitte beachten Sie, dass in Hilden selbst keine Hauptschule vorhanden ist. Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
Für Beratung an der weiterführenden Schule: Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform Personalausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
keine
An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.
Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.
Anmeldebogen der jeweiligen Schule
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden