Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

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Informationen / Kurztext

Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen. Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen. Bitte beachten Sie, dass in Hilden selbst keine Hauptschule vorhanden ist. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Einfache Sprache

Beratung beim Übergang in eine weiterführende Schule

Volltext

Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen: Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarschule Förderschule Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Erforderliche Unterlagen

Für Beratung an der weiterführenden Schule Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform Personalausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule