Leika: 99107055000000
Wenn Sozialhilfeempfänger die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus ihrem eigenen Einkommen nicht zahlen können, gehören sie zum Bedarf, den das Sozialamt übernimmt, soweit sie in der Höhe nach angemessen sind.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommt man, wenn man zum Beispiel:
und die Krankenversicherung Geld dafür haben möchte. Dann bekommt man monatlich Geld. Von dem Geld wird die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt.
Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Das
Sozialamt zahlt auf Antrag oder ab Kenntnis einen Zuschuss zu den
Beiträgen zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen
wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsminderung im Alter
beziehen und privat versichert sind,
werden Sie während des Leistungsbezugs
der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Gleiches gilt, wenn Sie vor
oder während des Leistungsbezuges bei einer gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind.
Können Sie hingegen über eine Familienversicherung bei einem Angehörigen
gesetzlich versichert werden, wird kein Zuschuss gewährt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung
ist grundsätzlich auf die Höhe des halbierten Beitrags im
Basistarif begrenzt. In Ausnahmefällen können auch höhere Beiträge übernommen werden.
Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie
Es fallen keine Gebühren an.
Der Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Formloser Antrag bzw. Mitteilung an das Sozialamt.
Widerspruch
SGB XII
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden