Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Leika: 99107055000000

Informationen / Kurztext

Wenn Sozialhilfeempfänger die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus ihrem eigenen Einkommen nicht zahlen können, gehören sie zum Bedarf, den das Sozialamt übernimmt, soweit sie in der Höhe nach angemessen sind.

Einfache Sprache

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommt man, wenn man zum Beispiel:

  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • privat Krankenversichert ist 

und die Krankenversicherung Geld dafür haben möchte. Dann bekommt man monatlich Geld. Von dem Geld wird die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt.

Beschreibung

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

Volltext

Das Sozialamt zahlt auf Antrag oder ab Kenntnis einen Zuschuss zu den Beiträgen zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsminderung im Alter beziehen und privat versichert sind, werden Sie während des Leistungsbezugs der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Gleiches gilt, wenn Sie vor oder während des Leistungsbezuges bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Können Sie hingegen über eine Familienversicherung bei einem Angehörigen gesetzlich versichert werden, wird kein Zuschuss gewährt.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich auf die Höhe des halbierten Beitrags im Basistarif begrenzt. In Ausnahmefällen können auch höhere Beiträge übernommen werden.

Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Ggfs. Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Voraussetzungen

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie 

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören 
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Formulare

Formloser Antrag bzw. Mitteilung an das Sozialamt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage
Gesetze

SGB XII