Leika: 99033006000000
Wenn Sie Ihr Denkmal anders nutzen wollen müssen Sie sich vorher mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Die Untere Denkmalbehörde prüft, ob die Nutzungsänderung zu Veränderungen oder dem Verlust von denkmalwerten Teile des Denkmals führen könnte.
Auch wird geprüft, ob diese Veränderungen möglich sind oder einer Erlaubnis bedürfen, die dann zu beantragen ist.
Nutzungsänderungen an Denkmalen müssen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.
Nutzungsänderung führen häufig zu Veränderungen des Gebäudes, die auch denkmalwerte Teile oder Ausstattungen betreffen können. Daher ist im Vorfeld abzustimmen, ob die geplante Nutzung mit dem Denkmal vereinbar und ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.
Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung ebenso im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Dem Antrag ist die detaillierte Darstellung jeder Maßnahme beizufügen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.
Dies können sein:
Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.
Sollten auch bauliche Veränderungen durch die Nutzungsänderung erforderlich werden, wie beispielsweise Grundrissveränderungen so ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Änderung von Denkmälern zu beantragen.
Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn:
Gebührenfrei
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden