Nutzungsänderung von Denkmalen

Nutzungsänderung von Denkmalen

Leika: 99033006000000

Informationen / Kurztext

Wenn Sie Ihr Denkmal anders nutzen wollen müssen Sie sich vorher mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Die Untere Denkmalbehörde prüft, ob die Nutzungsänderung zu Veränderungen oder dem Verlust von denkmalwerten Teile des Denkmals führen könnte.
Auch wird geprüft, ob diese Veränderungen möglich sind oder einer Erlaubnis bedürfen, die dann zu beantragen ist.

Einfache Sprache

Nutzungsänderungen an Denkmalen müssen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Volltext

Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.

Nutzungsänderung führen häufig zu Veränderungen des Gebäudes, die auch denkmalwerte Teile oder Ausstattungen betreffen können. Daher ist im Vorfeld abzustimmen, ob die geplante Nutzung mit dem Denkmal vereinbar und ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung ebenso im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist die detaillierte Darstellung jeder Maßnahme beizufügen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.

Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.
Sollten auch bauliche Veränderungen durch die Nutzungsänderung erforderlich werden, wie beispielsweise Grundrissveränderungen so ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Änderung von Denkmälern zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn:

  • die Nutzungsänderung keine baulichen Maßnahmen an der denkmalwerten Substanz erfordert
  • bei der Nutzungsänderung keine denkmalwerten Bestandteile oder Ausstattungen des Baudenkmals verloren gehen

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.