Leika: 99033008000000
Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft werden.
Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmälern beabsichtigen, müssen zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.
Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.
So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmälern oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.
Beispiele:
Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.
Hinweis:
Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt oder wenn Ihnen die Untere Denkmalbehörde die Unbedenklichkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.
Neben dem Antragsformular ist jede Maßnahme detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.
Gebührenfrei
Wenn Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen beteiligt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Denkmalbehörde.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden