Änderung von Denkmalen

Änderung von Denkmalen

Leika: 99033011000000

Informationen / Kurztext

Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. 

Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Ob dies zutrifft ist vorab mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Einfache Sprache

Wollen Sie ein Denkmal instand setzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde notwendig.

Volltext

Wenn Sie ein Denkmal instand setzen, modernisieren, renovieren, umgestalten, verändern oder um Bauteile ergänzen wollen, ist hierfür ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde notwendig.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Bauordnung Nordrheinwestfalen, so ist zusätzlich eine Baugenehmigung beim Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen und zu begründen.
Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Begründung der Maßnahme
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
  • Auflistung aller geplanten Maßnahmen
  • Fotografien des Bestandes

ggf.:

  • Dokumentationen
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • ggf. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Anlagen  rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde ein. Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
  • Üblicherweise ist eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.
  • Die Untere Denkmalbehörde beteiligt das Denkmalfachamt bezüglich einer fachlichen Stellungnahme (Frist 2 Monate).
  • Per Post erhalten Sie dann die denkmalrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Hinweise Besonderheiten

Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, die keiner Baugenehmigung bedürfen so benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Bei baugenehmigungspflichtigen Werbeanlagen wird die Untere Denkmalbehörde im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Ein separater Antrag ist dann nicht erforderlich.