Leika: 77000000006546
In der erteilten Baugenehmigung sind die bautechnischen Nachweise aufgeführt, die durch die entsprechenden Prüfsachverständigen zu prüfen oder von diesen zu erstellen sind.
Die angeforderten Prüfberichte sind bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Für bestimmte Bauvorhaben sind geprüfte bautechnische Nachweise und Prüfzeugnisse zu technischen Anlagen vorzulegen. In den Auflagen der Baugenehmigung sind die erforderlichen bautechnischen Nachweise aufgeführt. Diese müssen von Prüfsachverständigen ausgestellt werden.
Die Nachweise und Prüfzeugnisse sind von der Bauherrschaft der unteren Bauaufsichtsbehörde im Original vorzulegen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft die vorgelegten Nachweise hinsichtlich ihrer Gültigkeit und Mängelfreiheit.
Prüfzeugnisse und bautechnische Nachweise gemäß Auflagen in der Baugenehmigung sind im Original vorzulegen.
keine
Die geforderten bautechnischen Nachweise sind fristgerecht im Original einzureichen. Sollte die Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ergeben, dass die Gültigkeit und Mängelfreiheit nicht vorliegt, erfolgt die Benachrichtigung der Bauherrschaft.
Die Vorlagefristen ergeben sich aus der Baugenehmigung.
keine
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden