Prüfung der bautechnischen Nachweise

Prüfung der bautechnischen Nachweise

Leika: 77000000006546

Informationen / Kurztext

  • Die in der Baugenehmigung für ein Bauvorhaben angeforderten geprüften Nachweise, sind durch die Bauherrschaft von Prüfsachverständigen einzuholen und der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Nachweise und Prüfzeugnisse mängelfrei, gültig und von geeigneten Personen ausgestellt wurden.

Einfache Sprache

In der erteilten Baugenehmigung sind die bautechnischen Nachweise aufgeführt, die durch die entsprechenden Prüfsachverständigen zu prüfen oder von diesen zu erstellen sind.
Die angeforderten Prüfberichte sind  bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Volltext

Für bestimmte Bauvorhaben sind geprüfte bautechnische Nachweise und Prüfzeugnisse zu technischen Anlagen vorzulegen. In den Auflagen der Baugenehmigung sind die erforderlichen bautechnischen Nachweise aufgeführt. Diese müssen von Prüfsachverständigen ausgestellt werden.
Die Nachweise und Prüfzeugnisse sind von der Bauherrschaft der unteren Bauaufsichtsbehörde im Original vorzulegen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft die vorgelegten Nachweise hinsichtlich ihrer Gültigkeit und Mängelfreiheit.

Erforderliche Unterlagen

Prüfzeugnisse und bautechnische Nachweise gemäß Auflagen in der Baugenehmigung sind im Original vorzulegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die geforderten bautechnischen Nachweise sind fristgerecht im Original einzureichen. Sollte die Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ergeben, dass die Gültigkeit und Mängelfreiheit nicht vorliegt, erfolgt die Benachrichtigung der Bauherrschaft.

Fristen

Die Vorlagefristen ergeben sich aus der Baugenehmigung.

Formulare

keine