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Die Stadt Hilden verschickt die Wahlbenachrichtigung, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) abgedruckt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert die wahlberechtigte Person darüber, dass sie
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet Wahlberechtigte u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die
Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit
der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis
finden kann. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren
haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann
aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass -
wahlberechtigte ausländische Mitbürger/innen ihren Identitätsnachweis
-zum Wahllokal mitzubringen.
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden