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Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber für eine Wahl zugelassen zu wollen, ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern erforderlich.
Alle Wahlgesetze sehen vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Von der Pflicht, Unterstützungsunterschriften vorzulegen sind nach dem Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Parteien und Wählergruppen befreit, die zum Zeitpunkt der amtlichen Bekanntgabe des Wahltermins (Wahlausschreibung) in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen im Rat der Stadt Hilden, im Kreistag Mettmann, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten sind.
Es sind die amtlichen Formblätter, entsprechend den Anforderungen der jeweils einschlägigen Wahlgesetze und Wahlordnungen, zu nutzen und einzureichen.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden