Leika: 99012004000000
Das Baulastenverzeichnis enthält Informationen über auf einem Grundstück liegende baurechtliche Belastungen. Auf Antrag wird Auskunft über die auf einem Grundstück liegenden baurechtlichen Belastungen erteilt.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte, benötigt oftmals eine Bescheinigung der Gemeinde, ob auf dem Grundstück Belastungen baurechtlicher Art liegen. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Eintragungen, die im Regelfall im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich wurden.
Mit Belastungen sind in diesem Zusammenhang keine finanziellen Belastungen gemeint, sondern solche, die die Nutzung des Grundstücks in irgendeiner Art und Weise einschränken. Beispielhaft sind ein Wegerecht für ein benachbartes Grundstück zu nennen oder eine durch ein Gebäude auf einem benachbarten Grundstück ausgelöste Abstandsfläche.
Ausgestellt wird auf Antrag entweder eine Bescheinigung, dass auf dem/den angefragten Grundstück/en keine Baulast/en eingetragen ist/sind (negative Auskunft) oder dass Belastungen eingetragen sind (positive Auskunft). Im Fall einer positiven Auskunft werden entsprechende Dokumente wie der Eintrag in das Baulastenverzeichnis und der Lageplan mit Kennzeichnung der belasteten Fläche/n beigefügt.
Schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
Der Antrag kann mittels vorhandenem Online-Formular oder formlos gestellt werden.
s. Punkt „erforderliche Unterlagen“
Das Online-Formular finden Sie hier: Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden