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Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. So sind in der Stadt Hilden z.B. eine Vielzahl von Bäumen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010 geschützt.
Genehmigung zum Fällen von Bäumen.
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
Das Fällen eines Baumes ist in Hilden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zur Sicherung des Baumbestandes bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen und entlang von Straßen und Wegen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Hilden eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume somit unter die Schutzbestimmungen fallen.
Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag über das Tiefbau- und Grünflächenamt (Elke.Halm@hilden.de) zu senden.
Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:
Die Gebühr beträgt 24 € je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines jeden an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Sachbearbeitenden. Es wird eine Mindestgebühr von 48 € erhoben.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen
Formloser Antrag
Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010
BNatSchG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden