Baumfällgenehmigung Erteilung

Baumfällgenehmigung Erteilung

Leika: 99093003001000

Informationen / Kurztext

Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. So sind in der Stadt Hilden z.B. eine Vielzahl von Bäumen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010 geschützt.

Einfache Sprache

Genehmigung zum Fällen von Bäumen.

Volltext

Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
Das Fällen eines Baumes ist in Hilden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zur Sicherung des Baumbestandes bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen und entlang von Straßen und Wegen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Hilden eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume somit unter die Schutzbestimmungen fallen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag über das Tiefbau- und Grünflächenamt (Elke.Halm@hilden.de) zu senden.
Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:

  • Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,00 m Höhe)
  • Standort des Baumes: Adresse und nach Möglichkeit Angabe des Flurstückes, Beschreibung des Baumstandortes auf dem Grundstück (für Bauvorhaben Einmessung im Lageplan)
  • Eigentümer des Baumes: Vollständige Adresse des Eigentümers und Antragsstellers. (Falls der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer des Baumes ist, muss eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers beigefügt werden.)
  • Begründung zur Fällung: Angaben zu den Gründen, warum eine Baumfällung notwendig ist
  • Bilder: Hilfreich sind Fotos, die den Standort und den Zustand des Baumes bzw. die Gründe für die beantragte Fällung verdeutlichen.
  • Kontakt: Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen (Telefonnummer oder email-Adresse)

Kosten

Die Gebühr beträgt 24 € je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines jeden an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Sachbearbeitenden. Es wird eine Mindestgebühr von 48 € erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen

Formulare

Formloser Antrag

Rechtsgrundlage

Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010

Gesetze

BNatSchG