Leika: 99012010000000
Mit einem Bauvorbescheid ist die verbindliche Klärung bestimmter und unter Umständen nicht ganz eindeutiger oder komplizierter Fragen für ein Bauvorhaben möglich. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann jeweils für ein Jahr auf Antrag verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Wenn Sie wissen möchten, ob ein konkretes Bauvorhaben möglich ist, aber noch keine umfassende Planung des Vorhabens beauftragen möchten, können Sie einzelne Fragestellungen mit einem Antrag auf Vorbescheid prüfen lassen.
Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einem Antrag auf Vorbescheid einzelne Fragen des Bauvorhabens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde klären lassen. Eine Beantragung eines Bauvorbescheides ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Sie können finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist drei Jahre an den Inhalt des Bauvorbescheides gebunden, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen
Kosten entstehen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung
Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung (nach Anhörung)) zugestellt.
Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Antragsunterlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden