Bauvorbescheid

Bauvorbescheid

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Informationen / Kurztext

Mit einem Bauvorbescheid ist die verbindliche Klärung bestimmter und unter Umständen nicht ganz eindeutiger oder komplizierter Fragen für ein Bauvorhaben möglich. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann jeweils für ein Jahr auf Antrag verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.

Einfache Sprache

Wenn Sie wissen möchten, ob ein konkretes Bauvorhaben möglich ist, aber noch keine umfassende Planung des Vorhabens beauftragen möchten, können Sie einzelne Fragestellungen mit einem Antrag auf Vorbescheid prüfen lassen.

Volltext

Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einem Antrag auf Vorbescheid einzelne Fragen des Bauvorhabens  durch die Untere Bauaufsichtsbehörde klären lassen. Eine Beantragung eines Bauvorbescheides ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.  Sie können finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist drei Jahre an den Inhalt des  Bauvorbescheides  gebunden, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Erforderliche Unterlagen

  • In jedem Fall sind ein Antragsformular und ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte erforderlich.
  • Es sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind. 
  • Wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden unterschrieben sein.
  • Wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll, ist dies nicht erforderlich

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen

Kosten

Kosten entstehen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung

Verfahrensablauf

Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung (nach Anhörung)) zugestellt.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Formulare

Antragsunterlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".