Sorgeregister Ausstellung

Sorgeregister Ausstellung

Leika: 77000000007482

Informationen / Kurztext

Das Sorgeregister, manchmal auch Sorgerechtsregister genannt, ist ein Verzeichnis, das von deutschen Jugendämtern örtlich geführt wird (§ 58a Abs. 1 SGB VIII).

Einfache Sprache

Eintrag in das Sorgerechtsregister und/oder Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

Volltext

Im Sorgerechtsregister werden gemeinsame elterliche Sorgevereinbarungen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) von nicht verheirateten Eltern eingetragen. Das Jugendamt erteilt dem Gericht in Verfahren über das Sorgerecht Auskunft und erhält über Beschlüsse des Familiengerichts über die Sorge ebenfalls Kenntnis (§ 162 FamFG, § 50 SGB VIII).
Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt. Sie wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst.

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind. Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen.
Wenn Ihr Kind in Hilden geboren wurde, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt Hilden ausstellen lassen. Wenn Sie zwar in Hilden wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an.

Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge. Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.

Erforderliche Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist im Vorfeld eine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit erforderlich.

Verfahrensablauf

Persönlicher Termin erforderlich

Weiterführende Informationen

Nur Befugte Personen können Auskünfte aus dem Sorgeregister erteilen.