Anzeige einer Geburt Entgegennahme

Anzeige einer Geburt Entgegennahme

Leika: 99027006261000

Informationen / Kurztext

Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind im Hildener Krankenhaus zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

Damit das Krankenhaus der Anzeigepflicht nachkommen kann, melden Sie sich bitte bei der Patientenverwaltung des Krankenhauses. Hier geben Sie die „Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes“ ab. Die Personalien der Eltern werden dort aufgenommen und die Personalausweise oder Nationalpässe fotokopiert. Im Anschluss daran wird die Geburtsanzeige und die Namenserklärung an das Standesamt Hilden weitergeleitet.

Erfolgt die Geburt nicht im Krankenhaus und findet die Geburt z.B. zu Hause statt (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer Person die bei der Geburt zugegen war (Hebamme), persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bitte füllen Sie das Geburtsanmeldeformular aus und melden sich telefonisch beim Standesamt.

Für die Beurkundung der Geburt durch das Standesamt füllen Sie bitte das nachfolgende Anmeldeformular aus. Falls erforderlich wird sich das Team des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie daher die Kontaktfelder gewissenhaft und vollständig aus und geben Sie eine Rufnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind.

Einfache Sprache

Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Weitere Leistungen können gebührenpflichtig sein. Hiergeht es zur aktuellen Gebührensatzung der Stadt Hilden. 

Fristen
  • Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
  • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
  • Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt (Totgeburt) erfolgen.
  • Damit das Standesamt die Geburt beurkunden kann, melden Sie die Geburt bitte umgehend über das Anmeldeformular des Standesamtes an. Die Bearbeitung kann ohne die Anmeldung nicht erfolgen.
Formulare
Hinweise Besonderheiten

Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden bzw. Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.