Leika: 99014003035000
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Mit einer Beglaubigung wird bestätigt, dass eine Kopie dasselbe zeigt, wie das Original. Diese Bestätigung kann z.B. bei Zeugnissen erforderlich sein. Für die Beglaubigung muss auch das Original vorgelegt werden.
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind sie befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Folgenden Dokumente können beispielsweise durch das Bürgerbüro beglaubigt werden:
Folgende Dokumente können nicht beglaubigt werden:
Original und Kopie(n) der zu beglaubigenden Unterlagen
Pro Beglaubigung EUR 4,00
keine
VwVfG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden